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Sicherheit am Schnellschneider
8. März 2010 - 18:44 Uhr | Autor: Klaus Wenderoth
Kategorien: Allgemein, Finishing, Neues vom Markt, Wer macht was
Das bereits seit längerem von POLAR angebotene Konzept für Sicherheitsüberprüfungen an Schnellschneidern soll nun auch in der Schweiz zur Anwendung kommen. Die meisten Länder schreiben dem Betreiber von Maschinen gewisse Sicherheitsstandards gesetzlich vor. Das Betreiber-Unternehmen hat dabei sicherzustellen, dass die hierfür notwendigen Prüfungen über den gesamten Lebenszyklus der Maschinen erfolgen.
Sie muss dabei durch einen qualifizierten Prüfer durchgeführt werden, sach- und fachgerecht sein, auf die jeweilige Maschine abgestimmte Zeitintervalle müssen eingehalten und ein entsprechender Prüfnachweis erstellt werden. Bereits Anfang der 1970er Jahre hat POLAR daher ein spezielles Sicherheitskonzept entwickelt und dabei in Deutschland eng mit der Berufsgenossenschaft zusammengearbeitet. Es beschreibt die systematische Überprüfung der sicherheitsrelevanten Einrichtungen an POLAR Schnellschneidern und wird regelmäßig an die neuen europäischen Richtlinien angepasst.
Dieses Konzept wurde bereits in 3 europäischen Ländern den zuständigen Sicherheitsbehörden präsentiert und mit den jeweiligen POLAR-Landesvertretungen praktisch umgesetzt. Als nächstes soll es nun auch in der Schweiz zur Anwendung kommen. Die Namen der qualifizierten Prüfer sind auf der POLAR-Homepage unter Services/Kundendienste/Sicherheitsüberprüfung zu finden. Für bestimmte Prüfpunkte werden dabei von POLAR selbst entwickelte Prüfgeräte eingesetzt. Die bestandene sicherheitstechnische Prüfung wird durch einen Aufkleber dokumentiert, so dass Aufsichtsbehörden relativ einfach den technisch einwandfreien Zustand des POLAR- Produktes erkennen können.
Solche sicherheitstechnischen Überprüfungen sollten auch nach Veränderungen, längeren Stillstandszeiten, Umzügen oder anderen Ereignissen durchgeführt werden. Durch die regelmäßige Überprüfung kann vermieden werden, dass Schäden zu gefährlichen Situationen führen. Der Arbeitgeber ist somit in der Lage seine gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen.
Derzeit wird in Hofheim mit Hochdruck an der Ergänzung der technischen Überprüfung für Peripheriegeräte sowie von kompletten Schneidsystemen gearbeitet. Damit soll den POLAR-Kunden künftig auch in diesem Bereich der gleiche Service geboten werden wie dies seit über 30 Jahren bei Schnellschneidern der Fall ist.
Quelle: POLAR



















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